„Der
tut nichts“ – „Er will doch nur spielen“, gerade Menschen, die
Angst vor Hunden haben, kennen diese Aussagen von Hundebesitzern zu genüge.
Doch gerade ängstliche Menschen werden immer wieder Opfer dieser sonst
so friedfertigen Tiere. In ihrer Panik wehren sie das Tier ab oder
laufen weg. Und der Hund? Er glaubt möglicherweise immer noch an ein
Spiel, rennt Schwanz wedelnd hinterher und beißt dem Flüchtenden in
die Hose. Schon ist das Loch und auch der Konflikt da. Gegen diese Schäden
schützt Sie eine Hundehaftpflicht.
Und
auch wenn Sie glauben, Ihr Hund tut so etwas nicht, gibt es irgendwann
immer eine Situation, in der Sie wünschten, Sie hätten eine Hundehaftpflicht-Versicherung
abgeschlossen. Wie schnell ist die kostbare Vase bei der Großtante in
tausend Stücke zerbrochen? Aber nicht nur bei Sach-, sondern auch bei
Personenschäden schützt Sie eine Hundehaftpflicht-Versicherung.
Denn wenn hier Unvorhergesehenes passiert – der Hund läuft vor ein
Fahrrad oder ein Auto und verursacht so einen Unfall – , ist der
Schaden groß. Schlimmer noch, wenn es zu Personenschäden kommt.
Eine Hundehaftpflicht-Versicherung kann jeden Hundebesitzer vor
diesen finanziellen Folgen wie z.B. Schadenersatzansprüchen schützen,
denn als Tierhalter haften Sie immer mit Ihrem Einkommen und Vermögen,
auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Man spricht in
diesem Zusammenhang von der so genannten "Gefährdungshaftung".
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Hunde sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite,
und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Was, wenn dadurch z.B. ein
Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist
derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Außerdem hilft die Hundehaftpflicht, unberechtigte Ansprüche gegen Sie
abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt
der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Wer ist eigentlich bei der Hundehaftpflicht versichert?
Sie als Hundehalter sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder
Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
Welche Schäden zahlt eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflicht deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die
aus dem Verhalten Ihres versicherten Welpen bzw. Hundes entstehen.
Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere
Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
Ist mein Hund schon über die Privathaftpflichtversicherung
mitversichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für
Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle
Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
Wann muss ich für die von meinem Hund verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Hundehalter auf alle durch willkürliches, tiertypisches
Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung,
da allein durch das Halten eines Hundes eine Gefahr besteht, selbst wenn
alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes,
beachtet werden).
Gilt auch im Ausland der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte
Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
Dies wird aber bei jedem Tarif gesondert beschrieben.
Was sind "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. der Biss des Herrchens
(Versicherungsnehmer), Zerkratzen der eigenen Couch usw. - diese Schäden
sind generell nicht versicherbar.
Was sind eigentlich Mietsachschäden?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. wenn Ihr Hund die Türe des
Hotelzimmers zerkratzt bzw. sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen und
Ihr Hund sollte diese Türen beschädigen, sind diese Schäden auch
mitversichert. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch
Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung. Ausgeschlossen
sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und
Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden besonders
versichern kann.
Was sind eigentlich Personenschäden?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss oder den
Schaden, den eine Person bei einen Unfall durch den Hund direkt erleidet
- Beispiel: Ihr Hund läuft über die Strasse und ein Autofahrer
erleidet durch den Aufprall ein Schleudertrauma usw.
Was sind eigentlich Sachschäden?
Schaden an einer Sache. Beispiele: Ihr Hund zerbeisst Schuhe oder
verursacht einen Unfall und dadurch wird ein Auto beschädigt etc.
Was sind eigentlich Vermögenschäden?
Schaden ohne einen Personen- und Sachschaden: Ihr Hund sitz
beispielweise vor einem Geschäft und knurrt. Dadurch trauen sich die
Kunden nicht ins Geschäft und der Besitzer macht bei Ihnen einen
Verdienstausfall geltend. Ein Vermögensschaden als Folgeschaden eines
Personen- oder Sachschadens ist über die dortige Summe mitversichert.
Beispiel: Ihr Hund springt jemanden an und dieser stürzt und wird für
acht Wochen krankgeschrieben. Der Ausfall ist dann über die
Personenschadendeckung mitversichert.
Ein reiner Vermögensschaden ist beim Hund sehr konstruiert und kommt
sehr selten vor.
Sie
sehen, eine Hundehaftpflicht-Versicherung ist für Hundehalter
eigentlich unverzichtbar. Sie zählt in Hamburg und Berlin bereits zu
den Pflichtversicherungen und ist mit einem Jahresbeitrag ab 35,90 Euro sicherlich eine Überlegung wert.
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