Chikito -Rosetten-Mix, Zuhause verloren
Beschreibung
Chikito hat gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder sein Zuhause verloren. Bei uns angekommen wurde er kastriert und kann ab dem 10.05. zu Meeridamen ziehen.
Für jedes Meerschweinchen muss im zukünftigen Zuhause mindestens 0,5 qm (auf einer Ebene) zur Verfügung stehen, die Betonung liegt auf mindestens. :-). Je mehr Platz die Tiere haben um so größer ist die Lebensqualität. Meeris flitzen ab und an mal gerne mit Tempo durchs Gehege. Diese -Energieausbrüche- sollten doch die Tiere durch Laufen kompensieren können. :-).
Eine entsprechende Ernährung und Versorgung der Meeris setzen wir voraus, also viel Frischfutter, abwechslungsreich verteilt über den Tag, ein nie versiegendes Angebot aus hochwertigem duftenden Heu und Wasser aus Trinkschalen sind sozusagen Pflicht. Bei Nippeltränken zwingt man die Tiere nämlich in eine unnatürliche Trinkhaltung und die Tiere trinken dann zu wenig.
Ein wöchentlicher -Meeri-TÜV- (wiegen, Fell- und Krallenkontrolle, Zähne, Allgemeinzustand) sollte für die zukünftigen Besitzer kein Problem darstellen. Hier wird zusätzliche Vertrauensarbeit geleistet und das dann vielleicht doch etwas unangenehme Festhalten kann mit kleinen Belohnungen (z.B. Erbsenflocken) -versüßt- werden.
Bitte rufen Sie mich an, dann könnte Chikito bald Ihre Meeri-Damen mit seiner Anwesenheit beglücken.
Chikito
Rosetten-Mix
Alter: 1Jahr
Geschlecht: männlich, kastriert
Vermittelbar: ab 10.05. wegen Kastrationsquarantäne
Verhalten: sozial, sehr zutraulich
Handicap: ---
Haltung: zu weiblichen Artgenossen in Innenhaltung, sobald es warm genug ist auch in Außenhaltung
Aufenthaltsort: Pflegestelle in 85757 Karlsfeld
Kontakt:
Viktoria Burkholder
Telefon: 0163 4174180
v.burkholder@tierhilfe-verbindet.de
Alle unsere Kleintiere wurden nach der Aufnahme der Tierärztin vorgestellt und werden nur vermittelt, wenn keine auffällige Erkrankung vorliegt und eine eventuelle Kastrationsquarantäne hinter ihnen liegt.
Der Anbieter "TIERHILFE VERBINDET" besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.