Steckbrief Geburtsdatum: ca. 2019 Chip: noch nicht Rasse: Mischling (Deutscher Schäferhund) Geschlecht: weiblich Schulterhöhe: ca. 60 cm Kastriert/sterilisiert: ja Handicap: - Katzenverträglichkeit: unbekannt Jagdtrieb: unbekannt Mittelmeercheck: nach Einreise und 6 Monate später
BELLA TEDESCA – was ist Dir nur geschehen?
Bella Tedesca wurde in Lanusei aufgegriffen. Aufgefallen war sie aufmerksamen Beobachtern, als sie auf einmal aus dem Nichts aufgetaucht und sich dann 2 Tage nicht mehr von dieser Stelle wegbewegt hatte. Die Hündin war weder gechippt, noch hatten sie die Anwohner je zuvor gesehen. Bella Tedesca war somit also ein Hund, der Hilfe brauchte.
Da sie gerade läufig war, konnte sie nicht direkt von Barbara ins Casa di Max gebracht werden. Eine Bekannte erklärte sich bereit, die Schäferhündin bis zum Ende der Läufigkeit und den ersten beiden Injektionen der Grundimmunisierung bei sich aufzunehmen.
Anfang Dezember '22 war es dann soweit, und Bella Tedesca ist seitdem Teil der Hundefamilie im rifugio in Arzana.
Zu Beginn auf ihrer sardischen Pflegestelle zeigte sich Bella Tedesca zunächst sehr schüchtern und etwas ängstlich, vor allem was sie nicht kannte. Auch machten ihr Männer viel mehr Angst als Frauen.
Im Laufe der Zeit dort wurden die Ängste aber viel weniger, und Bella Tedesca wurde zur anschmiegsamen und anhänglichen Begleiterin.
Ein ähnliches Verhalten würden wir für die Zeit nach Ankunft in Deutschland erwarten.
Wo sind sie also nun, die Liebhaber der Schäferhunde?
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie BELLA TEDESCA einen Platz als Familienmitglied auf einer Pflegestelle oder Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
Sie erhalten dann per Mail im ersten Schritt unsere allgemeinen Infos zum Vermittlungsablauf bzw. zur Pflegestellentätigkeit und unser Formular zur Selbstauskunft.
Aktuell verfügbare Bilder und Videos finden Sie auf der jeweiligen Vermittlungsseite unserer Homepage
Der Anbieter "SardinienHunde e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.