HONEY - Staffi oder Hase?
Beschreibung
Charakter & Eigenschaften
Hundeerfahrung: Muss vorhanden sein.
Stadt/Land: Eher ländlich
Garten: Ja, gut eingezäunt.
Zweithund: Nein.
Katzen: Nein.
Kinder: 14+
Eigenschaften:
Honey ist eine sehr aktive Hündin. Ausgiebige Spaziergänge stehen hoch im Kurs und im Wasser ist sie in ihrem Element. Aber auch ihre Menschen sind der verschmusten Hündin sehr wichtig. Grundgehorsam ist vorhanden und wenn sie entsprechend ausgepowert ist, läuft Honey schön an der Leine. Daran kann aber sicher noch gearbeitet werden :). Wir vermuten, dass auch das alleine bleiben nach einer entsprechenden EIngewöhung gut funktionieren sollte. Honey setzt gerne ihre Nase ein, daher würde sie sich über Auslastung in diese RIchtung sicher sehr freuen. Ihren Wesenstest hat Honey bestanden.
Infos zu Listenhunden
Bitte beachten Sie, dass wir bei Anlage Hunden der Kategorie I ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verlangen, um mit EMMA alleine spazieren gehen zu können.
Der American Staffordshire Terrier zählt in Baden-Württemberg zu den Kategorie I-Listenhunden. Er gilt per se als Kampfhund, hat Leinen- und Maulkorbzwang. Durch einen bestandenen Wesenstest kann die Kampfhundevermutung widerlegt werden. Dann darf der Hund auch ohne Maulkorb laufen. In manchen Städten und Gemeinden wird eine erhöhte Steuer erhoben. Hier sollten sich Interessenten im Vorfeld ausreichend bei ihrem Ordnungsamt informieren. Von EMMAs neuen Menschen erwarten wir ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis und eine Vermieterbestätigung, dass explizit die Haltung eines Listenhundes erlaubt ist.
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Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an hunde@tierheim-pforzheim.de, wenn Sie Fragen zu Ihrem Traumhund haben, oder füllen Sie idealerweise schon einmal unser Selbstauskunftsformular aus. Um unsere Schützlinge kennenzulernen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Der Anbieter "Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.