Wir haben SCHORSCH im Katzenhaus aufgenommen, da er leider von seinem Besitzer zurückgelassen wurde. Rein zufällig fiel der zutrauliche Kater einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin von und auf. Wochenlang streunte er herum und suchte eine Möglichkeit bei Nachbarn ins Haus zu kommen. Aber keiner nahm sich dem kleinen Mann an. So entschieden wir ihn zügig von der Straße zu holen und von unserer Tierärztin Frau Hense aus Rees behandeln zu lassen.
Denn ein hartnäckiger Schnupfen hatte sich schon festgesetzt. SCHORSCH ließ alles bereitwillig über sich ergehen und war sehr dankbar über die Zuwendung.
Zum Glück wurden keine schlimmen Krankheiten festgestellt, so dass er nun einen schönen Platz im Katzenhaus Bienen gefunden hat.
SCHORSCH ist ein absoluter Traumkater. Verschmust, verspielt. Eine richtige Schnurrmaschine. Wer SCHORSCH kennenlernen möchte meldet sich gerne bei uns.
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR TIERVERMITTLUNG
Unsere Katzen werden vor Aufnahme in unser Katzenhaus auf ansteckende Katzenkrankheiten (FIV und Leukose) getestet und anschließend ausschließlich kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht vermittelt. Junge Katzen vermitteln wir entweder zu einem weiteren, bereits vorhandenen und etwa gleichaltrigen Tier oder die Vermittlung erfolgt zu zweit.
Die Abgabe der Katze erfolgt erst nach positiv verlaufenem Vorbesuch durch eines unserer Mitglieder und nach Abschluss eines Schutzvertrages sowie der Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 100 EUR je Katze. Bitte bedenken Sie, dass durch die Schutzgebühr nur ein kleiner Teil unserer Aufwendungen für diese Katze abgedeckt ist. Im Einzelnen setzen sich die Aufwendungen wie folgt zusammen:
Erstellung Katzenprofil (FIV, Leukose) ca. 50 EUR, Kastration Katze 90–130 EUR, Kastration Kater 50–70 EUR, Impfungen ca. 35 EUR, Floh- und Wurmkuren ca. 10 EUR.Unsere Katzen werden vor Aufnahme in unser Katzenhaus auf ansteckende Katzenkrankheiten (FIV und Leukose) getestet und anschließend ausschließlich kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht vermittelt. Junge Katzen vermitteln wir entweder zu einem weiteren, bereits vorhandenen und etwa gleichalten Tier oder die Vermittlung erfolgt zu zweit.
Der Anbieter "Katzenhaus Bienen" besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.