Geburtsdatum: 12.07.2016 Datum Eingang Tierheim: 31.01.2023 Geschlecht: männlich Katzenverträglichkeit: ja Hunde: Ja, aber nur kleine Hunde (wegen gesundheitlicher Probleme) oder beliebig groß, aber dann muss der Hund sehr ruhig und aufmerksam sein Kinder: ja, über 12 Jahre Kastriert: ja Entwurmt: ja Geimpft: ja FiV/FelV: folgt noch Besonderheit: Blindheit Aufenthaltsort: Partnertierschutzverein PAN Asociation in Poplaca/Rumänien Vermittlungsgebühr: 200,- €
Charly und 8 weitere Katzen lebten bei ihrer Besitzerin, bis diese starb und die Familie sich nicht mehr um sie kümmern konnte. Zwei von ihnen konnten ein Zuhause finden und die anderen 7 wurden ins Tierheim gebracht. Nachdem unsere Freiwilligen einen Verdacht geäußert hatten, wurde er zum Tierarzt gebracht, der bestätigte, dass er blind ist.
Charly ist sehr lieb und da er blind und älter ist, ist er eher ruhig. Er ist ein wenig ängstlich, aber da er nicht sehen kann, ist das nicht ungewöhnlich. Er scheint sich an sein Blindsein angepasst zu haben. Er kommt gut zurecht und interagiert mit den anderen Katzen. Man muss sich ihm vorsichtig nähern und er wird Zeit brauchen, um sich an eine neue Person und einen neuen Ort zu gewöhnen.
Charly wünscht sich ein Zuhause mit vernetztem Balkon oder vernetztem Garten oder Freigehege.
Unsere Schützlinge werden nach positiver Platzkontrolle, mit Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt.
Bei seiner Ausreise ist er vollständig geimpft, gechippt, auf FiV und FelV getestet, entwurmt und entfloht.
Der Anbieter "Ein Herz für Fellnasen in Not e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
Wohnungskatze, verträglich mit anderen Katzen, an Hunde gewöhnt
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.
Für dieses Tier können Sie eine
Patenschaft übernehmen. Eine Patenschaft hilft den Tierschutzvereinen Tierarztkosten, die durch Impfungen, Operationen, Kastrationen etc. entstehen, zu finanzieren. Sie können jedoch auch eine Patenschaft in Form von Sachgeschenken übernehmen, d.h. Sie übersenden den jeweiligen Verein für ihr Patentier Grundausstattung, wie Napf, Decke, Halsband, Leine, Spielzeuge, Futter etc. oder Sie finanzieren diese Sachen. Ob Sie sich für eine monatliche Zahlung, eine Einmalzahlung oder eine Sachspende entscheiden, ist Ihnen überlassen - ihrem Patentier hilft jede Zuwendung. Den allgemeinen Ablauf der Patenschaft klären Sie bitte direkt mit der entsprechenden Tierschutzorganisation. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.