Piti & Pelusa: Mama und Tochter
Beschreibung
Piti (Glückskatze, geb. ca. 04/2019) und Pelusa (getigert, geb. ca. 03/2020) sind Mutter und Tochter – sie sollen auf gar keinen Fall getrennt werden.
Diese zwei Samtpfoten hatten keinen leichten Start ins Leben. Sie wurden im spanischen Ort Jaén von tierlieben Menschen auf ihrer Terrasse entdeckt, wo sie vor Wind und Wetter Schutz gesucht hatten. Anscheinend waren sie nicht sehr an Menschen gewöhnt oder hatten schlechte Erfahrungen gemacht, denn sie waren anfangs recht ängstlich. Die beiden wurden also zunächst draußen gefüttert, bis sie eines Tages eingefangen und den Tierschützern unseres Partnervereins ABYDA anvertraut werden konnten. Im Katzen-Tierheim versuchen die freiwilligen Helfer nun Schritt für Schritt das Vertrauen von Piti und Pelusa zu gewinnen.
Pelusa lässt sich inzwischen schon berühren bzw. kurz hochnehmen und wir sind zuversichtlich, dass diese Samtpfoten in den richtigen Händen und mit etwas Geduld aufblühen werden.
Da die beiden eine kleine Schicksalsgemeinschaft sind, die sich »schon immer« kennen und lieben, sollen sie nicht mehr getrennt werden. Anfragen für nur einen von ihnen können wir deshalb nicht berücksichtigen.
Wir suchen für die beiden bevorzugt ein Zuhause mit Freigang-Möglichkeit, natürlich nur in einer ausreichend verkehrsberuhigten Umgebung. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein katzensicher vernetzter Balkon die Mindestanforderung für ein gesundes Katzenleben mit ausreichend frischer Luft und v.a. Sonnenlicht.
Piti und Pelusa werden kastriert vermittelt und sind bereits geimpft, gechippt und negativ auf FIV (Katzen-AIDS) und FeLV (Leukose) getestet worden. Sie befinden sich im Tierheim unserer Partnerorganisation in Jaén/Spanien.
Die Schutzgebühr für beide beträgt zusammen 440 Euro (220 Euro pro Tier).
Wollen Sie den zwei schüchternen Katzenmädchen ein »für immer-Zuhause« schenken? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin:
anja@ein-freund-fuers-leben.org
Der Anbieter "Ein Freund fürs Leben e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.