Hinweis von "PAN - protect animals in need e.V.": Hinweis von "PAN - protect animals in need e.V.": ❕Auf Grundlage des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es uns nicht erlaubt, Tiere nach Österreich zu vermitteln. Für die Schweiz gibt es ebensolche Auflagen ❕
MALOU wurde zusammen mit ihren Geschwistern aufgefunden und konnte bei einer Pflegestelle unterkommen. Sie ist altersgerecht verspielt und muss natürlich noch alles erlernen, was man zu einem normalen Hundeleben so alles braucht. Sie ist sehr ängstlich und scheu und muss erst einmal ankommen dürfen.
Meldet Euch gerne bei Interesse, wir schicken gerne weitere Bilder/Videos zu.
MALOU wird über die Tierschutz-Organisation PAN -Protect animals in need e.V.- mit Schutzvertrag und nach positiver Vorkontrolle vermittelt. Die Schutzgebühr beträgt: 450,00 EUR.
Unsere Tiere sind: geimpft, gechipt, entwurmt und mit EU-Pass ausgestattet.
Anfragen, Informationen und noch viel mehr, bitte einfach eine Mail an: pan.vermittlung@gmail.com ( Vermittlung nur nach Deutschland ) www.pan-ev.com
ACHTUNG, Anfragen über WAMIZ , MARKT.DE und DHD24 können NICHT beantwortet werden (das ist nur eine Verlinkung) In diesem Fall bitte unbedingt eine MAIL schreiben und nicht über das Kontaktformular gehen!
Der Anbieter "PAN - protect animals in need e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
nur für hundeerfahrene Menschen geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.