Hinweis von "PAN - protect animals in need e.V.": Hinweis von "PAN - protect animals in need e.V.": ❕Auf Grundlage des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es uns nicht erlaubt, Tiere nach Österreich zu vermitteln. Für die Schweiz gibt es ebensolche Auflagen ❕
Whistle konnte von einer Tierschützerin aus dem öffentlichen Shelter in Rumänien gerettet werden. Sie ist eine liebe, kleine Hündin, allerdings noch sehr scheu und zurückhaltend. Man weiß ja auch nicht genau, was sie erlebt hat. Zur Eingewöhnung in eine neue Familie sollte viel Geduld und Zeit vorhanden sein, damit sie endlich ankommen kann. Natürlich müsste sie auch noch das Hunde 1x1 erlernen. Ein souveräner Ersthund wäre vielleicht von Vorteil, aber keine Bedingung!
Whistle wird über die Tierschutz-Organisation PAN -Protect animals in need e.V.- mit Schutzvertrag und nach positiver Vorkontrolle vermittelt. Die Schutzgebühr beträgt: 450,00 EUR.
Unsere Hunde sind: geimpft, gechipt, entwurmt und mit EU-Pass ausgestattet.
Anfragen, Informationen und noch viel mehr, bitte einfach eine Mail an: pan.vermittlung@gmail.com ( Vermittlung nur nach Deutschland ) www.pan-ev.com
ACHTUNG, Anfragen über WAMIZ , MARKT.DE und DHD24 können NICHT beantwortet werden (das ist nur eine Verlinkung) In diesem Fall bitte unbedingt eine MAIL schreiben und nicht über das Kontaktformular gehen!
Der Anbieter "PAN - protect animals in need e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
für Familien geeignet, für Senioren geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.