Kari (geb. ca. Januar 2020) wurde im Juli 2023 im Tierheim in Schumen abgegeben. Der Mann, der sie abgab, erzählte, seine Frau sei gestorben und er wolle nun, obwohl er weder des Deutschen noch des Englischen mächtig war, mit seinem Kind und seiner alten Mutter nach Deutschland „auswandern“. Ein Hund stört da nur und wird nicht mehr gebraucht.
Kari war in einem fürchterlichen Zustand. Sie war von Zecken übersät und und hatte ein stark tränendes Auge. Angesprochen auf das Auge meinte der Mann, „er hätte sie da wohl mit der Kette verletzt“. In diesem Moment mussten wir uns schon sehr zurückhalten... Wir können davon ausgehen, dass Kari nicht unbedingt in die Kategorie „geliebtes Familienmitglied“ gehört hat, möchten nun aber dafür sorgen, dass ihr Blatt sich zum Guten wendet.
Sie ist noch jung genug für einen Neuanfang. Kari war sehr ängstlich und lief vor uns davon. Das wunderte uns nicht, denn sie hat in dieser Familie offenbar nichts Gutes erfahren.
Für den ersten Spaziergang an der Leine mussten wir sie erst einmal vorsichtig aus ihrem Auslauf holen. Beim Ausflug vor das Tierheim zeigte sie sich dann aber recht souverän. Sie hat eine sehr angenehme Schulterhöhe von ca. 47/48 cm.
Kari ist nach wie vor skeptisch und kommt noch nicht von sich aus auf uns zu, wird aber langsam neugierig, wartet ab und beobachtet. Sie wird im Tierheim nun lernen, dass es auch nette Zweibeiner gibt. Noch zieht sie sich im Auslauf vor uns zurück und es braucht zwei Mitarbeiter, um sie einzufangen, aber sie lässt alles ganz brav über sich ergehen. Kari braucht ihre Zeit um Vertrauen aufzubauen und die soll sie auch bekommen. Jetzt von unseren Mitarbeitern und dann - von Ihnen.
Natürlich kennt Kari nichts. Kein Leben in einem Haus mit allem, was dazu gehört. Wir suchen eine geduldige und liebevolle Familie, die ihr all das zeigt.
Kari ist den anderen Hunden gegenüber sehr offen und hat angefangen mit ihnen zu spielen.
Sie ist gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert und könnte sofort ausreisen. Ihr Pass liegt bereit.
Der Anbieter "Grund zur Hoffnung e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.