Nikita wurde völlig abgemagert an einer Kette gefunden. Ihre Haut war in einem katastrophalen Zustand.
Sie wurde in eine Klinik gebracht um sie dort erst einmal aufzupäppeln. Bekam Infusionen, Antibiotika, wurde gegen Parasiten behandelt und Spezial Futter, damit sie schnell wieder zu Kräften kommt. Medizinische Bäder haben bisher einiges bewirkt und ihr Fell wird von mal zu besser!
Nikita ist ca. 4 Jahre alt - was sie bisher alles erlebt haben muss, wissen wir nicht und wollen wir uns ehrlicherweise auch gar nicht ausmalen..
Jetzt sind wir auf der Suche nach einer Pflege- oder Endstelle, in der Nikita die guten Seiten des Lebens gezeigt werden, und in der sie die Liebe und Zuneigung bekommt, die sie verdient hat.
Bisher können wir nicht sagen, in wie weit Nikita verträglich ist. Die Aufmerksamkeit von Menschen liebt sie und begegnet diesen freudig und aufgeschlossen.
**Der Shar-Pei wird in Deutschland NICHT als Listenhund geführt**
Der Anbieter "Underdog Rescue - ein Herz für Hunde" besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
für Familien geeignet, nur für hundeerfahrene Menschen geeignet
Die Rasse "Shar Pei" ist ein sogenannter Listenhund. Es gelten Auflagen bei der Hundehaltung in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen.
3. **Mischlinge:**
Bei Mischlingen mit einem Shar Pei-Anteil ist die Einstufung und die damit verbundenen Auflagen von den jeweiligen Landesgesetzen abhängig. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.
4. **Zusammenfassung:**
Der Shar Pei ist in einigen Bundesländern als Listenhund eingestuft, was zu Auflagen wie Wesenstests, Maulkorb- und Leinenpflicht oder sogar einem Haltungs- und Zuchtverbot führen kann. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. Halter sollten sich daher unbedingt über die geltenden Gesetze informieren. Bei Mischlingen ist die Einstufung individuell zu prüfen.
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.
Für dieses Tier können Sie eine
Patenschaft übernehmen. Eine Patenschaft hilft den Tierschutzvereinen Tierarztkosten, die durch Impfungen, Operationen, Kastrationen etc. entstehen, zu finanzieren. Sie können jedoch auch eine Patenschaft in Form von Sachgeschenken übernehmen, d.h. Sie übersenden den jeweiligen Verein für ihr Patentier Grundausstattung, wie Napf, Decke, Halsband, Leine, Spielzeuge, Futter etc. oder Sie finanzieren diese Sachen. Ob Sie sich für eine monatliche Zahlung, eine Einmalzahlung oder eine Sachspende entscheiden, ist Ihnen überlassen - ihrem Patentier hilft jede Zuwendung. Den allgemeinen Ablauf der Patenschaft klären Sie bitte direkt mit der entsprechenden Tierschutzorganisation. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.