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vom 06.05.2025
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JOCA sucht seine Familie mit Herz

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Profil

Pflegestelle gesucht
Tierart:

Hund (30 bis 50 cm)

Rasse:

Mischling in Portugal (Mischling)

Geschlecht:
männlich
Alter:
10 Monate (geb. 01.07.2024)

Aufenthalt:
Tierheim
Land:
Portugal

Anbieterinformation

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Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
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75056 Sulzfeld

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Beschreibung

JOCA – Rüde, nicht kastriert
Rasse: Mischling
geboren: 07/2024
Größe: ca. 38 cm (vorauss. mittelgroß werdend)
Wesen: niedlich, lustig, fröhlich, verspielt, neugierig, sozialverträglich, menschenbezogen, kinderlieb
Herkunft: mit seinen Geschwistern aus schlechter Haltung befreit
Aufenthaltsort: Tierheim Portugal

EU-Heimtierausweis, komplett geimpft, entwurmt, gechipt

Auslagengebühr: 500 EUR
Webseite: www.hope4friends.de

Beschreibung:
Unser Joca ist ein süßer, fröhlicher Welpenbub, für den das Leben gerade erst begonnen hat. Jetzt brennt er natürlich darauf, so viel wie möglich zu erleben. Denn wie alle Hundekinder ist auch Joca ein verspieltes und neugieriges Fellnäschen, für das es kaum etwas Schöneres gibt, als unbekümmert durch die Gegend zu toben. Deshalb braucht der kleine Mann auch eine eigene, liebevolle Familie, die ihm zeigt, wie schön diese Welt sein kann. Wenn der Zuckerzwerg jetzt bereits ihr Herz erobert hat, dann schreiben Sie uns doch eine Mail an die info@hope4friends.de oder füllen Sie den Interessentenbogen auf unserer Homepage aus und schenken Sie Joca ein liebevolles Zuhause.

Der Anbieter "Hope4friends e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.

Eigenschaften

kinderlieb, für Familien geeignet, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen

Haltungsinformationen

Da es sich um einen Mischling handelt, der in Portugal entstanden ist, kann die Frage nach dem Listenhund-Status nicht pauschal beantwortet werden. **Es kommt auf die beteiligten Rassen an.**

Um den Listenhund-Status zu bestimmen, sind folgende Schritte notwendig:

1. **Identifizierung der beteiligten Rassen:** Es muss bekannt sein, welche Rassen in dem Mischling enthalten sind.
2. **Abgleich mit den jeweiligen Landeslisten:** Die einzelnen Bundesländer in Deutschland haben unterschiedliche Listen mit als gefährlich eingestuften Hunderassen (sogenannte Listenhunde). Es muss geprüft werden, ob eine oder mehrere der beteiligten Rassen auf diesen Listen stehen.
3. **Berücksichtigung der Mischlingsregelungen:** Viele Bundesländer haben spezifische Regelungen für Mischlinge. Diese können je nach Anteil der gelisteten Rassen im Mischling variieren. Oftmals gelten die gleichen Auflagen wie für die gelistete Rasse, wenn ein bestimmter Anteil vorhanden ist.

**Beispiel für eine mögliche Antwort (wenn der Mischling Anteile von Listenhunden hat):**

Die Rasse "Mischling in Portugal" kann, je nach den enthaltenen Rassen, ein sogenannter Listenhund sein. Da es sich um einen Mischling handelt, ist die Einstufung komplex und hängt von den beteiligten Rassen ab. Es gelten Auflagen bei der Hundehaltung in folgenden Bundesländern (Beispiel): Bayern, Brandenburg, Hamburg.

**Besonderheiten bei Mischlingen:**

* Die Einstufung als Listenhund ist oft schwierig, da der genaue Rasseanteil unbekannt sein kann.
* Es können Gutachten oder Wesenstests erforderlich sein, um die Ungefährlichkeit des Hundes nachzuweisen.
* Die Auflagen (Leinenpflicht, Maulkorbzwang, etc.) können je nach Bundesland und Rasseanteil variieren.

**Zusammenfassung:**

Die Einstufung eines "Mischlings in Portugal" als Listenhund ist von den enthaltenen Rassen abhängig. Halter müssen die Rasseanteile kennen und die jeweiligen Landesgesetze prüfen. Je nach Bundesland und Rasseanteil können Auflagen wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Wesenstests gelten. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.

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Betreff:
"JOCA sucht seine Familie mit Herz"
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