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vom 09.05.2025
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Bezaubernder Dobby

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Spende für Hundehoffnung Berlin e.V.

Profil

Tierart:

Hund (über 50 cm)

Rasse:

Langhaarcolli- Schäferhund-Mix (Mischling)

Geschlecht:
männlich / kastriert
Alter:
2 Jahre

Aufenthalt:
Tierheim
Land:
Malta

Anbieterinformation

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Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Spende für Hundehoffnung Berlin e.V.
Hundehoffnung Berlin e.V. 
13159 Berlin

Telefon: k.A. - Bitte nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular.


Beschreibung

Dobby ist auf einer Pflegestelle auf Malta. Leider kann dieser liebevolle Rüde dort nicht bleiben. Gibt es eine aktive Familie für ihn, die ihn nie wieder los läßt? Die Kinder sollten größer sein.

Kastriert, gechipt, geimpft, ärztlich voruntersucht und mit einem Mittelmeertest
Bei Interesse schreiben Sie uns gerne Nachricht ,wichtig - einer Telefonnummer bzw. E-mail Adresse. Unser Kontakt: hundehoffnungberlin@web.de

Der Anbieter "Hundehoffnung Berlin e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.

Eigenschaften

kinderlieb, für Familien geeignet, nur für hundeerfahrene Menschen geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen

Haltungsinformationen

**Überprüfung der Rasse "Langhaarcolli- Schäferhund-Mix" auf Listenhund-Status:**

Die Rasse "Langhaarcolli- Schäferhund-Mix" ist kein eindeutig definierter Listenhund. Da es sich um einen Mischling handelt, ist die Einstufung als Listenhund **komplex** und **abhängig von den spezifischen Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes**.

**Daher ist es wichtig, die folgenden Punkte zu beachten:**

1. **Bundesland-spezifische Regelungen:** Die Einstufung eines Mischlings als gefährlich oder potenziell gefährlich hängt von den jeweiligen Landesgesetzen ab. Einige Bundesländer stufen Mischlinge generell als gefährlich ein, wenn ein Elterntier einer Listenhunderasse angehört. Andere Bundesländer betrachten nur Mischlinge als gefährlich, bei denen der Phänotyp (äußeres Erscheinungsbild) einer Listenhunderasse entspricht. Wieder andere Bundesländer führen keine generelle Einstufung von Mischlingen durch.
2. **Phänotyp-Bestimmung:** Bei einem "Langhaarcolli- Schäferhund-Mix" kann es schwierig sein, den Phänotyp eindeutig zu bestimmen. Je nachdem, welche Merkmale des Schäferhundes überwiegen, kann es sein, dass der Hund als gefährlich eingestuft wird.
3. **Individuelle Bewertung:** In einigen Bundesländern kann eine individuelle Bewertung durch das Veterinäramt oder eine andere zuständige Behörde erfolgen, um das Gefährdungspotenzial des Hundes zu beurteilen.

**Zusammenfassung:**

Die Einstufung eines "Langhaarcolli- Schäferhund-Mix" als Listenhund ist nicht pauschal möglich. Es ist entscheidend, die spezifischen Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen. Da es sich um einen Mischling handelt, können Auflagen gelten, insbesondere wenn der Hund Merkmale des Schäferhundes aufweist. Eine individuelle Bewertung durch die zuständigen Behörden kann ebenfalls erforderlich sein.

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"Bezaubernder Dobby"

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