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vom 17.09.2025
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Boy

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Profil

Tierart:

Hund (30 bis 50 cm)

Rasse:

Amerikanischer Staffordshire-Terrier (reinrassig)

Geschlecht:
männlich / kastriert
Alter:
2 Jahre

Aufenthalt:
Tierheim
Land:
Deutschland
Bundesland:
Hessen

Beschreibung



BOY

American-Stafford
Geschlecht: männlich
Farbe: blau/braun/weiss
Kastriert: ja
geb.: 18.07.2019

Aktualisiert: 28.10.2021

Der junge und schöne AmStaff Boy wurde Opfer ignoranter Menschen, welche ihn illegal hielten und ihm keine Chance gaben, die Außenwelt kennen zu lernen.

Daher kennt er nicht den sozialen Umgang mit Artgenossen; auch die Grundkommandos wurden ihm nicht beigebracht.

Insgesamt ist er noch unsicher, da er nie wirklich - etwas von der Welt gesehen hat.

Boy kennt den Umgang mit Kindern - jedoch sollten diese bereits standfest sein.

Mit Katzen ist er absolut unverträglich!

Laut Vorbesitzer soll er 1-2 Stunden allein zu Hause bleiben können.

Nun sitzt er im Tierheim, der arme Knopf und muss ausbaden was die Vorbesitzer verschuldet haben.

Ein Listenhund, welcher keine Erziehung genossen hat und alles noch lernen muss - wird ihm von verständnisvollen und hundeerfahren Menschen eine Chance gegeben werden sich zu entwickeln und sein wahres Potential zu entfalten?

Sind Sie vielleicht dieser Mensch, den sich unser Boy wünscht?



Kontakt:

Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e.V.
Ferdinand-Porsche-Str. 2-4
60386 Frankfurt

http://tsv-frankfurt.de/

Tel: 069 - 42 30 - 05/-06

E-Mail: info@tsv-frankfurt.de

Eigenschaften

kinderlieb, für Familien geeignet

Haltungsinformationen

Die Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" ist in Deutschland als Listenhund eingestuft.

1. Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.

2. Die Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" ist ein sogenannter Listenhund.
Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.
**Es wird dringend empfohlen, dass sich der zukünftige Halter beim zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Bundeslandes detaillierte Informationen zu den spezifischen Haltungsbeschränkungen einholt.**

3. Falls es sich um einen Mischling handelt, der einen "Amerikanischen Staffordshire-Terrier" beinhaltet, können in einigen Bundesländern auch für solche Mischlinge besondere Bestimmungen gelten. Eine Rücksprache mit dem Veterinäramt ist ratsam.

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"Boy"

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