Hinweis von "Tierschutzverein Rüsselsheim u.U. e.V.": Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit ausgefülltem Interessentenbogen https://tierheim-ruesselsheim.de/wp-content/uploads/2022/05/Interessentenzettel_Hund_DSGVO2020.pdf an Hundevermittlung@tierheim-ruesselsheim.de
Luan *2020 ist ein selbstbewusster, anhänglicher Staffrüde! Auch mit seinen Artgenossen ist er verträglich. Nur angepöbelt möchte er nicht werden. Luan sucht ein Zuhause bei Menschen, die idealerweise Erfahrung mit seiner Rasse haben und auch körperlich in der Lage sind ihn zu führen. Der junge Kerl braucht ein stabiles Umfeld, klare Strukturen und eine liebevoll- konsequente Führung. Auf Grund einer zurückliegenden, operierten Verletzung am Vorderlauf sollte Luan nicht am Fahrrad laufen müssen oder zum Joggen mitgenommen werden. Das normale Gassi liebt und braucht der junge Hund natürlich und stellt auch keinerlei Problem für ihn dar. Weitere Haustiere sollten nicht im neuen Zuhause leben. Kinder könnten im neuen Zuhause des hübschen Rüden sein. Diese sollten schon standfest und mindestens 14 Jahre alt sein. Wer mag unserem Luan ein für Immer-Zuhause schenken?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit ausgefülltem Interessentenbogen
Hinweis: Der Inserent hat keine eindeutigen Angaben zur Impfung und Entwurmung gemacht. Fragen Sie deshalb noch einmal genau nach und lassen sich entsprechende tierärztliche Nachweise (Impfpass oder Gesundheitsbescheinigung) geben. Ohne entsprechende Impfung ist die Gesundheit des Tieres gefährdet!
Eigenschaften
kinderlieb, für Familien geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen
Haltungsinformationen
Die Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" ist in Deutschland als Listenhund eingestuft.
1. Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.
2. Die Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" ist ein sogenannter Listenhund. Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein. **Es wird dringend empfohlen, dass sich der zukünftige Halter beim zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Bundeslandes detaillierte Informationen zu den spezifischen Haltungsbeschränkungen einholt.**
3. Falls es sich um einen Mischling handelt, der einen Amerikanischen Staffordshire-Terrier beinhaltet, können in einigen Bundesländern auch für solche Mischlinge besondere Bestimmungen gelten. Eine Rücksprache mit dem Veterinäramt ist ratsam.