VERMITTLUNG möglich nur nach - Österreich, Schweiz, Holland, Luxemburg, Liechtenstein u andere Länder, wo die Einreise eines solchen Hundes erlaubt ist.
MILUKA - sehr lieb & sozial - Hündin, Am.Staffordshire-Mix, 9,5 J., geb. 2015, SH 50 cm, geimpft, gechippt kastriert.- Wartet in Spanien-
MILUKA ist gesund und sehr, sehr lieb...sozial mit allen Hündinnen & Rüden und auch mit Katzen. Sie ist eine ruhige Hündin, die ein Zuhause hatte, bevor sie auf der Straße gelandet ist, denn sie war gechippt (was in Spanien sehr selten ist)...ihr Besitzer war jedoch nicht auffindbar.
Miluka liebt menschliche Gesellschaft und spielt auch sehr gerne mit Artgenossen, geht sehr gut an der Leine und ist die perfekte Familienhündin, nur sie wird nicht sehr gerne fotografiert, ist nicht ihr Ding. Bitte melden Sie sich für Miluka, damit sie bald wieder ein Zuhause hat, wo sie sich angenommen und geborgen fühlt.
Wenn Sie MILUKA ein Zuhause geben möchten, Info u. Kontakt Ursula Kasmader - email: ursulaljoscha@hotmail.com –
Wir erteilen Datenfreigabe und bitten ums Teilen, auch in den öffentlichen Medien und bei Facebook.
Der Anbieter "Tier-Not-Hilfe" besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
für Familien geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen, verträglich mit Katzen
Haltungsinformationen
Die Rasse "American Staffordshire Terrier" ist in Deutschland als Listenhund eingestuft.
1. Die Rasse "American Staffordshire Terrier" ist ein sogenannter Listenhund. 2. Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. **Es wird dringend empfohlen, dass sich der zukünftige Halter beim zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Bundeslandes detaillierte Informationen zu den spezifischen Haltungsbeschränkungen einholt.** 3. Falls es sich um einen Mischling handelt, der einen American Staffordshire Terrier beinhaltet, können in einigen Bundesländern auch für solche Mischlinge besondere Bestimmungen gelten. Eine Rücksprache mit dem Veterinäramt ist ratsam.