Cliff Rasse: cane Corso Mix Rüde Geb. 03.02.2019 Kastriiert, gechipt, geimpft Aufenthalt zur Zeit: 35435 Wettenberg
Unser Cane-Corso-Rüde lebt schon eine Weile auf seiner Pflegestelle in Mittelhessen, leider bisher ohne ernsthafte Anfragen.
Cliff ist stubenrein, leinenführig und kennt die Grundkommandos. Im Haus zeigt er sich ruhig und ausgeglichen, nur ab und zu fällt mal ein Plüschtier oder Hundekissen seiner Spielfreude zum Opfer. Bei Futter versteht er allerdings keinen Spaß – er nutzt jede Gelegenheit, um sich etwas zu stibitzen.
Mit kleinen Hunden ist Cliff sozial, bei größeren entscheidet die Sympathie. Da er ein kräftiger, selbstbewusster Rüde ist, sollte sein Mensch ihm körperlich und charakterlich gewachsen sein. Cliff ist klug, sensibel und braucht eine liebevolle, aber konsequente Führung. Wird er zu aufgeregt, hilft es, ihn frühzeitig aus der Situation zu nehmen – dann bleibt er ein echtes Schäfchen statt Böckchen.
Zweimal wurde Cliff auf Auslandstiter getestet, beide Ergebnisse waren grenzwertig, jedoch zeigt er keinerlei Symptome und ist rundum fit.
Für Cliff wünschen wir uns ein ruhiges, ländliches Zuhause bei hundeerfahrenen Menschen ohne kleine Kinder – Menschen, die ihm mit Herz und Klarheit zeigen, dass er endlich angekommen ist. Wer gibt Cliff seine Chance?
Der Anbieter "Streetdogs Europe e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
kinderlieb, für Familien geeignet, nur für hundeerfahrene Menschen geeignet, verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen
Haltungsinformationen
Die Rasse "Cane Corso" ist in Deutschland in einigen Bundesländern als Listenhund eingestuft.
1. Die Rasse "Cane Corso" ist ein sogenannter Listenhund. 2. Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen. **Es wird dringend empfohlen, dass sich der zukünftige Halter beim zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Bundeslandes detaillierte Informationen zu den spezifischen Haltungsbeschränkungen einholt.** 3. Falls es sich um einen Mischling handelt, der eine oder mehrere der genannten Rassen beinhaltet, weise darauf hin, dass in einigen Bundesländern auch für solche Mischlinge besondere Bestimmungen gelten können und eine Rücksprache mit dem Veterinäramt ratsam ist.