Hinweis von "Tierschutzverein Bocholt und Umgebung e.V.": Das Tierheim ist zu den genannten Zeiten geöffnet, Vermittlungsgespräche werden aber nur mit Termin geführt. So haben wir mehr Zeit für unsere Interessenten.
Ralf ist ein wunderschöner junger Kater mit einem zierlichen Kopf und gelb-grünen Augen. Er ist sich seiner Schönheit aber überhaupt nicht bewusst und auch Besucher können sie nicht bewundern, denn Ralf versucht, sich Menschen gegenüber unsichtbar zu machen - er gehört zu unseren sogenannten Schattenkatzen.
Ralf muss in der Vergangenheit Schreckliches erlebt haben, und dass in seinem jugendlichen Alter. Dazu kommt, dass er bei Auffinden krank war und eine medizinische Behandlung über sich ergehen lassen musste... Selbst bei uns Pflegerinnen versucht er, sich zu verstecken und duckt sich zitternd, wenn man etwas von ihm möchte. Er tut uns so leid! Gaaanz langsam öffnet er sich uns gegenüber, wenn wir uns ihm behutsam und leise nähern und ihm Leckerchen hinlegen. Denn wie alle Jungkatzen ist er natürlich auch neugierig und verspielt. Sind keine Zweibeiner in der Nähe, spielt er gerne mit seinen Artgenossen.
Wir suchen für Ralf nun ganz erfahrene und sensible Katzenfreunde (ohne Kinder), die ihm ein ruhiges Zuhause ohne viel Krach, Trubel und Veränderungen bieten können. Ralf soll in eigenem Tempo entscheiden dürfen, wann er sich ihnen nähert. Außerdem soll er nun keine schlechten Erfahrungen mehr mit seiner neuen Familie machen. Diese soll ihm einen freundlichen, etwa gleichaltrigen und nicht zu dominanten Kater zur Seite stellen, dieser wird ihm emotionalen Halt geben.
Aufgrund seiner Scheu und Schreckhaftigkeit soll Ralf in Zukunft in reiner Wohnungshaltung leben - bei späterer ausreichender Beschäftigung.
Wenn Sie sich berufen fühlen, Ralf aus seiner Isolation und Angst zu befreien, melden Sie sich gerne bei uns. Sie können hier unseren Haltungsbogen ausfüllen: https://tierheimbocholt.de/tiere/kleines-angstbuendel-ralf/
Der Anbieter "Tierschutzverein Bocholt und Umgebung e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.