Balto, toller Wasserhund Perro de Aquq
Beschreibung
Name: Balto
Geschlecht: Rüde
Rasse: spanischer Wasserhund
Alter: geb: 23.06.2023
Gewicht: 22 kg
Größe: ca. 50 cm
Aufenthaltsort: Spanien, Tierheim
Balto wurde dem Verein von einem Züchter übergeben. Derzeit ändern sich die Vorschriften in Spanien für Züchter, sodass diese ihren Bestand stark reduzieren. So kamen Maq und Balto ins Tierheim und warten dort auf ein neues Zuhause. Balto ist ein junger, freundlicher Rüde, der viel Aufmerksamkeit braucht und genießt. Er fährt problemlos im Auto mit und versteht sich mit den anderen Hunden. Balto ist der stabilere, unerschrockenere Typ und läuft auch schon gut an der Leine.
Der spanische Wasserhund ist gewiss kein Anfängerhund. Bitte melden Sie sich nur, wenn Sie sich über die Charaktereigenschaften informiert haben und mit diesen leben wollen.
Falls Sie Interesse an einem unserer Hunde haben, so kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular.
*** Anfragen mit einer Beschreibung Ihrerseits, werden bevorzugt beantwortet.***
Falls Sie uns telefonisch kontaktieren, so geben Sie bitte Ihren Namen und den Grund für Ihren Anruf an, damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich an den richtigen Bearbeiter weiter leiten können.
Vermittlungsgebühr: 850€
(Wir entschuldigen uns hier für die erhöhte Schutzgebühr, weil für uns alle Hunde gleich sind. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese Rasse sich äußerster Beliebtheit in Deutschland erfreut und nur sehr hochpreisig und erschwert von einem Züchter zu bekommen ist. Die Nachfrage dieser Hunde stößt uns an unsere Grenzen, sodass wir nun wenigstens einen finanziellen Vorteil für unser spanisches Partnertierheim erzielen.)
Dieser Hund wird nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag vermittelt. Der Hund ist geimpft, gechipt und entwurmt worden. Besitzt einen EU-Ausweis und hat einen Mittelmeertest(ab dem 10.Lebensmonat). Alle unsere Hunde reisen offiziell mit Traces in ihr neues Zuhause.
Der Anbieter "Spanische Streuner (J. Möller)" besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.