Bokujō-nushi Slowakei (NB) Shiba Inu (Mix) Rüde ca. 2 Jahre ca. 40 cm Geimpft, gechipt, wird vor Ausreise kastriert, entwurmt, mit Heimtierpass ausgestattet
Bokujō-nushi (oder auch Rancher genannt) lebte sehr lange alleine auf der Straße und ist jetzt in einem unserer Shelter in der Slowakei. Er ist ein sehr lieber und verspielter Rüde, ein Bisschen schüchtern aber trotzdem sehr sozial. Er mag die Nähe der Menschen und kann problemlos hochgehoben werden, braucht aber dennoch ein geduldiges Zuhause in einer ruhigen Gegend, das ihm zeigt, wie schön das Leben abseits der Straße sein kann. Am besten ist im neuen Zuhause schon eine Hündin vorhanden, mit der er spielen kann. Aufgrund seiner langen Erfahrung auf der Straße sollte er auch im heimischen Garten niemals ohne Leine laufen, da er problemlos 3 Meter hohe Zäune überwinden kann. Eine neue Familie hat hier also eine besondere Verantwortung.
Wenn du an Bokujō-nushi interessiert bist, füll gerne unsere Adoptanten-Checkliste aus, damit deine Bewerbung berücksichtigt werden kann. Das Formular findest du hier: https://herzenshunde-hessen.de/adoption/checkliste
Möchtest du dich für Bokujō-nushi als Pflegestelle anbieten? Dann füll bitte unsere Pflegestellen-Checkliste aus. Das Formular findest du hier: https://herzenshunde-hessen.de/pflegestelle/checkliste
Bei weiteren Fragen wende dich bitte an: Toni +49 176 24358770 (gerne WhatsApp) toni@herzenshunde-hessen.de
Der Anbieter "HerzensHunde-Hessen.e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Eigenschaften
verträglich mit Rüden, verträglich mit Hündinnen
Dieses Tier benötigt eine Pflegestelle. Eine Pflegestelle dient dazu, ein Tier vorübergehend aufzunehmen, zu pflegen und zu füttern bis eine neue Familie gefunden wurde. In der Regel erfolgt durch die für das Tier zuständige Tierschutzorganisation eine Vorkontrolle, ob das Tier artgerecht untergebracht werden kann und die Person/Personen über ausreichend Sachkunde verfügt/verfügen. Die Übernahme der Kosten für Futter, Ausstattung und evtl. Tierarztkosten ist individuell verschieden geregelt und muss mit der jeweiligen Tierschutzorganisation vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme können Sie unten stehendes Formular verwenden.