Beschreibung
Ares * 10.05.2017 ist ein Hund, der leider nicht nur gute Erfahrungen mit Menschen gemacht hat. Daher ist er in manchen Situationen nicht einfach zu führen. Aktuell arbeiten wird mit ihm am Grundgehorsam und Akzeptanz; Ares hat noch einen weiten Weg vor sich. Bei ihm liegt starker Jagdtrieb vor, hier braucht man Kraft, ihn an der Leine zu halten, wenn er etwas wittert.
Ares ist mit Hündinnen verträglich und kann auch als Zweithund vermittelt werden, wenn die Chemie zwischen den beiden passt.
Ares braucht in erster Linie eine absolut sichere und konsequente Führung. Er kann schnell hochfahren und ist dann nur schwer zu beruhigen. Ares wird bei uns mit Maulkorb ausgeführt, diesen kennt er und hat kein Problem damit. In einen Haushalt mit Kindern wird nicht vermittelt. Ares kann nur zu Menschen, die über ausgeprägte Hundeerfahrung verfügen und bestenfalls Erfahrung mit Hunden seiner Rasse haben.
Interessenten werden um Terminvereinbarung gebeten unter: berthabruchtierheim@googlemail.com
Bertha-Bruch-Tierheim
Folsterweg 101
66117 Saarbrücken
Telefon: 06 81-5 35 30
Telefax: 06 81-95 45 15 75
E-Mail: BerthaBruchTierheim@googlemail.com
http://tierheim-saarbruecken.de/
Hinweis: Der Inserent hat keine eindeutigen Angaben zur Impfung und Entwurmung gemacht. Fragen Sie deshalb noch einmal genau nach und lassen sich entsprechende tierärztliche Nachweise (Impfpass oder Gesundheitsbescheinigung) geben. Ohne entsprechende Impfung ist die Gesundheit des Tieres gefährdet!
Haltungsinformationen
Die Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" ist in Deutschland in den meisten Bundesländern als Listenhund eingestuft.
1. **Bundesländer mit Haltungseinschränkungen:**
* Baden-Württemberg
* Bayern
* Berlin
* Brandenburg
* Bremen
* Hamburg
* Hessen
* Mecklenburg-Vorpommern
* Niedersachsen
* Nordrhein-Westfalen
* Rheinland-Pfalz
* Saarland
* Sachsen
* Sachsen-Anhalt
* Schleswig-Holstein
* Thüringen
2. **Formulierung:**
Die Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" ist ein sogenannter Listenhund.
Haltungseinschränkungen bestehen in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
**Es wird dringend empfohlen, dass sich der zukünftige Halter beim zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Bundeslandes detaillierte Informationen zu den spezifischen Haltungsbeschränkungen einholt.**
3. **Mischlinge:**
Sollte es sich um einen Mischling handeln, der einen Anteil der Rasse "Amerikanischer Staffordshire-Terrier" beinhaltet, ist es in den meisten Bundesländern wahrscheinlich, dass auch für diesen Mischling besondere Bestimmungen gelten. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt ist in diesem Fall unerlässlich.